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Murhochwasser erfordert Sperren

07.08.2017

der Muruferpromenade gemäß dem Maßnahmenplan „Mur" weitere Sperren erforderlich gemacht hat. 

Dabei handelt es sich um folgende Gefahrenbereiche: 

  • die südliche Muruferpromenade (Murfelder Straße im Abschnitt von der Hortgasse bis zur Eichbachgasse/Autobahnbrücke
  • Radweg am rechten Murufer zwischen Exerzierplatzstraße und Höhe Pongratz-Moore-Steg
  • Radweg bei der Kalvarienbrücke (rechtes und linkes Murufer)
  • Radweg Elise-Steininger-Steg (linkes Murufer)
  • Radunterführungen bei der Berta-von-Suttner-Brücke (linkes Murufer) und Eisenbahnbrücke
  • (rechtes Murufer)
  • Puchsteg
  • beide Radunterführungen bei der Puntigamer Brücke
  • Gasrohrsteg
  • Radunterführungen bei der Autobahn (rechtes und linkes Murufer) 

Weiters bleibt die Sperre des Schererparks aufrecht. 

Bei Missachtung dieser Verordnung besteht nicht nur absolute Lebensgefahr, es drohen nach dem Steiermärkischen Katastrophenschutzgesetz Geldstrafen bis zu € 3.634,-- , bei besonders erschwerten Umständen im Sinne des § 19 Abs. 1 VStG bis zu € 36.336,--. Die Kontrolle erfolgt u.a. durch die Ordnungswache.

Da zumindest bis heute Mittag den 7.8.2017 mit einem weiteren Ansteigen des Murpegels im Grazer Raum zu rechnen ist, werden derzeit weiterführende Sperrmaßnahmen vorbereitet.

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