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Osterfeuer

Pressedienst Feuerwehr
Pressedienst Feuerwehr

Abbrennverbote und Sicherheitstipps

Es hat Tradition: zu Ostern (Karsamstag) oder zur „Sonnwend" im Juni lodern die Flammen, auch in der Steiermark. Vielerorts ist es eine langjährige Gepflogenheit, ein anlassbezogenes „Brauchtumsfeuer" zu entzünden.

Was für die Teilnehmenden ein schöner Moment ist, kann für Anwohner durch Qualm und Geruch zu einer Belästigung werden. Auch die Gefahren für Menschen, Tiere und die Natur sind nicht zu unterschätzen. Das Erleiden von schmerzhaften Brandverletzungen ist keine Seltenheit. Hoher Sachschaden kann entstehen, wenn das Feuer außer Kontrolle gerät. Manchmal müssen Feuerwehren auch unnötig ausrücken, weil es durch Flammenschein oder Rauchentwicklungen zu Fehlalarmierungen kommt. Die Praxis zeigt weiters, dass „Brauchtumsfeuer" auch ohne einen Zusammenhang mit religiösen Festen entzündet werden. Daher gilt:

Das Osterfeuer ist nicht überall erlaubt

Das Abbrennen von „Brauchtumsfeuern" unterliegt generell sehr strengen Vorschriften, die gesetzlich geregelt sind.

Das Entzünden von „Osterfeuern" ist in der Steiermark ausschließlich nur am Karsamstag (15.4.2017) in der Zeit von 15:00 bis Ostersonntag 03:00 Uhr gestattet.

In der Steiermark gibt es, je nach Gemeinde und Region, unterschiedliche Regelungen, was das Entzünden von Brauchtumsfeuern durch Privatpersonen betrifft.

Mancherorts, wie z.B., in Graz, gilt ein ausnahmsloses ganzjähriges Verbot. Im Grazer Umland, mitunter auch in Gemeinden der Bezirke Graz‐Umgebung oder Leibnitz, darf pro Gemeinde nur ein Brauchtumsfeuer entfacht werden. Dieses wird meist von der Gemeinde selbst veranstaltet oder einem von der Gemeinde beauftragten Verein bzw. einer von der Gemeinde beauftragten Organisation.

Eine Verordnung legt je nach Feinstaubbelastung unterschiedliche Einschränkungen für Gemeinden fest. Grundlage ist das Bundes‐Luftreinhaltegesetz, das aber auch Sonderregelungen zugesteht. Siehe auch unter:
 

Gesamte Rechtsvorschrift für Brauchtumsfeuer

Informationen einholen

Von einigen steirischen Bezirkshauptmannschaften wurden bereits Verordnungen („Waldbrandverordnung") erlassen, die - aufgrund von Trockenheit in Teilen der Steiermark - offenes Feuer und brennende Zigaretten in Wäldern und in der Nähe von Wäldern ausdrücklich untersagen.

Vor der Planung bzw. Durchführung eines Osterfeuers ist es daher ratsam, sich bei der zuständigen Gemeinde bzw. der Bezirksverwaltungsbehörde (BH) über die vorgeschriebenen Verbote bzw. über vorhandene Auflagen zu erkundigen. Bei Nichtbeachtung der Vorschriften drohen Verwaltungsstrafen in der Höhe von bis zu mehreren Tausend Euro. 

Sicherheitstipps beachten

  • Nur trockene Pflanzenreste (Laub, ..) und unbehandeltes Holz (Baumschnitt, ..) verwenden - der Umwelt zuliebe. Kunststoffe wie „Plastiksackerl", Verpackungsmaterial oder Autoreifen, aber auch andere Abfälle wie Möbelstücke, Altkleider,... haben im Osterfeuer nichts verloren. Keine übergroßen Feuerstellen anhäufen.

  • Tiere schützen. Das Brennmaterial kurz vor dem Anzünden noch einmal umschichten, damit das Osterfeuer nicht zur Flammenfalle für Tiere wird.

  • Sicherheitsabstände beachten! Dringend empfohlen wird, wegen Rauch und Hitze bzw. Brandausbreitungsgefahr, entsprechend den gesetzlichen Verordnungen, einen ausreichenden Sicherheitsabstand zur Feuerstelle einzuhalten. (zu Energieversorgungsanlagen und Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen oder explosionsgefährdeten Gütern mindestens 100 Meter, zu Straßen [öffentliche Verkehrsflächen] mindestens 50 Meter, zu Gebäuden mindestens 50 Meter und mindestens 40 Meter zu Baumbeständen wie z.B. Wald). Bei Nichteinhaltung der Abstands‐, Beschickungs‐ und Sicherheitsbestimmungen ist das Entfachen des Feuers zu untersagen bzw. ein sofortiger Löschauftrag im Sinne des § 3 Abs. 2 BLRG seitens der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu erteilen.

  • Wind & Windrichtung. Windrichtung beim Entzünden beachten. Das Feuer darf bei starkem Wind nicht angezündet werden und ist bei einem aufkommenden starken Wind unverzüglich zu löschen. Brennbare Flüssigkeiten als Brandbeschleuniger bergen nicht nur ein hohes Risiko, sondern sind auch verboten!

  • Offenes Feuer muss grundsätzlich beaufsichtigt werden. Es ist wichtig dafür Sorge zu tragen, dass sich das Feuer (z.B. auf trockenen Wiesenflächen) nicht unkontrolliert ausbreiten kann.

  • Nicht zu viel Material auf einmal abbrennen, gefährlichen Funkenflug unbedingt vermeiden.

  • Vorsicht Strohballen: diese können sich bereits von allein durch die Hitzestrahlung entzünden und sind deshalb eine gefährliche Sitzgelegenheit in der Nähe von Brauchtumsfeuern.

  • Auf kleine Kinder aufpassen - Kleinkinder unterliegen schnell der Faszination des Feuers und unterschätzen dabei die ihnen unbekannte Gefahr.

  • Keine Brandbeschleuniger (Benzin oder ähnliches) zum Entzünden verwenden. Gefahr von Stichflammen und Verbrennungen.

  • Ausreichend Löschmittel bereithalten. (Wasser, Feuerlöscher, Sand, ..).

  • Zufahrt für Feuerwehr und Rettungsdienste unbedingt freihalten.

  • Vorabinformation. Örtliche Feuerwehr bereits im Vorfeld über das Entzünden von "Brauchtumsfeuern" informieren.

  • Im Ernstfall: Notruf "122".

    Sollte das Brauchtumsfeuer außer Kontrolle geraten sofort die Feuerwehr über Notruf 122 alarmieren. Die rund 50.000 Männer und Frauen in den steirischen Feuerwehren sind auch über die Osterfeiertage rund um die Uhr einsatzbereit, um Menschen in Not und Gefahr zu helfen.

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