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Merkblatt Evakuierungskonzept für Krankenhäuser und Pflegeheime

Grundlagen, Aufbau und Inhalte

Grundlagen für Evakuierungskonzepte aus brandschutztechnischer Sicht - Auszüge aus den Technischen Richtlinien des Vorbeugenden Brandschutzes des Österr. Bundesfeuerwehrverbandes

Grundlageninformation für die Evakuierung eines Krankenhauses „Vorwort“

Die wesentlichen Punkte des Vorworts der TRVB N 132:2003 sind zusammengefasst wie folgt:

  

  • Evakuierungskonzepte sind erforderlich, da in Krankenhäusern, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen die Mehrzahl der Personen in ihrer Bewegungsfähigkeit udgl. eingeschränkt ist.

  • Eine Evakuierung kann großteils nur mit Hilfe von Personal und Einsatzkräften erfolgen.

  • Schutzziel ist daher der „Verbleib der Patienten in den Zimmern" und Reduktion der Personenzahl, die evakuiert werden muss.

  • Umsetzung des Schutzzieles durch Schaffung kleiner Brand- bzw. Rauchabschnitte, kurze und geeignete Flucht- und Rettungswege, technische Brandschutzeinrichtungen und Brandfrüherkennung, Mittel der Ersten und Erweiterten Löschhilfe für eine rasche Brandbekämpfung

 

Sollte es zu einem Brandereignis größeren Umfanges kommen, ist das „mehrstufige Rettungskonzept" zu verfolgen. Alle Brandschutzmaßnahmen müssen so ausgerichtet sein, dass der Verbleib der Personen (Patienten) im Gebäude bis zur höchsten im Brandschutzkonzept vorgesehenen Evakuierungsstufe sichergestellt ist.

  • Stufe 1 - Aufenthalt in den Zimmern
  • Stufe 2 - Horizontale Evakuierung in angrenzende Rauch- bzw. Brandabschnitte
  • Stufe 3 - Vertikale Evakuierung in andere Geschoße
  • Stufe 4 - Evakuierung ins Freie

 
Der Einsatz von Hochrettungsgeräten der Feuerwehr für die Rettung von Patienten ist äußerst schwierig durchzuführen und das Mittel der letzten Wahl.

Allgemeiner Leitfaden für die Durchführung einer KH-Evakuierung

Die wesentlichen Punkte des Anhang 5 der TRVB N 133:2005 sind zusammengefasst wie folgt:

Begriffsbestimmungen
Unterscheidung der Begriffe "Retten/Räumung/Evakuierung" über das sofortige Verlassen eines Gefahrenbereiche.

Retten:
Erstmaßnahme bei kleinen Ereignissen, um Patienten rasch vor einer Gefährdung zu schützen. Wird angewandt, wenn das medizinische/Pflegepersonal das Ereignis eigenständig bewältigen kann (z.B. Schließen von Krankenzimmertüren). Das Personal sollte durch geeignete Schulungsmaßnahmen in der Lage sein, die Gefahren selbst abschätzen zu können.

Räumung:
Personen, die selbständig einen gefährdeten Bereich verlassen können und keine medizinische Weiterversorgung benötigen, finden sich ggf. an einem in im Katastrophenplan festgelegten Sammelort/Zielort ein.

Evakuierung:
Eine Evakuierung erfolgt in der Regel als geplanter Vorgang (Evakuierungsordnung/Katastrophenplan), bei dem nicht mit einer schnellen Rückkehr gerechnet wird.

Entscheidungsverantwortung

Die Verantwortung zur Entscheidung einer Räumung/Evakuierung hat der im Ereignisfall einzuberufende Krisenstab zu übernehmen. Der Krisenstab besteht mindestens aus

  • dem diensthabenden Arzt/Pflegedienstleiter des betroffenen Bereiches, der die Risikobeurteilung für die Patienten durchzuführen hat,
  • dem technischen Leiter des Krankenhauses und
  • dem Feuerwehreinsatzleiter, der mögliche Risiken des Brandereignisses (Schadstoff- und Technischen Einsatzes) abschätzen muss.

Je nachdem welche Entscheidung getroffen wird, ist die ärztliche und pflegerische Versorgung sicherzustellen.

Probleme bei einer Evakuierung

  • Operations- und Intensivbereiche, da Patienten aus diesen Bereichen kaum verlegt werden können. 
  • Infrastruktur der „Sammelplätze"
  • Hindernisüberwindung von z.B. Feuerlöschschläuchen stellen einen zusätzlichen Personalaufwand und Zeitverlust dar.
  • Grundsätzlich wird aufgrund des hohen Risikos und des Personalaufwandes angestrebt, nur Teilbereiche eines Krankenhauses zu evakuieren).

Mehrstufiges Rettungskonzept

Das Evakuierungsprinzip bzw. Aufenthalts- und Verzögerungskonzept

  • Stufe 1 - Aufenthalt in den Zimmern
  • Stufe 2 - Horizontale Evakuierung in angrenzende Rauch- bzw. Brandabschnitte
  • Stufe 3 - Vertikale Evakuierung in andere Geschoße
  • Stufe 4 - Evakuierung ins Freie

Vorbereitende Maßnahmen für eine Evakuierung

Die Evakuierung sollte immer die letzte Möglichkeit sein, Personen zu retten. Gerade deshalb ist es hier besonders wichtig, dass die Organisation eines Krankenhauses einen reibungslosen Ablauf garantiert und eine Evakuierungsordnung erstellt.
Dabei sind folgende Maßnahmen zu setzen:

  • Vorbereitende Maßnahmen:
    Die Interventionszeit der Einsatzkräfte kann - je nach Lage der Anstalt - auch deutlich länger als 15 Minuten sein. Bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte ist also das Personal der Anstalt auf sich alleine gestellt und muss die erforderlichen Maßnahmen selbständig einleiten. D.h. es sind Festlegungen für die Räumung/Evakuierung zu treffen (wer entscheidet, wer führt durch), Alarmierung der Personen und des Personals, Verständigungslisten für Personal, Sicherstellung der Versorgung, Sammelplätze, usw.
  • Maßnahmen beim Einsatz:
    Für den Einsatz ist sicherzustellen, dass die Evakuierung durchführbar ist, Krankeninformationen aufliegen, Aufzüge verwendet werden können, usw.
  • Unterstützung des Feuerwehreinsatzes durch das Krankenhauspersonal
  • Evakuierungskräfte:
    Für eine schnelle und gefahrlose Evakuierung sollte eine ausreichende Anzahl geeigneter Kräfte (Evakuierungskräfte) zur Verfügung stehen, die die Maßnahmen unterstützen
  • Evakuierungsvoralarm:
    Ev. verschlüsselter „Evakuierungsvoralarm"
  • Fluchtwege:
    Aushang der Fluchtwegorientierungspläne
  • Warn- und Evakuierungseinrichtungen:
    Installation von Kommunikationseinrichtungen für die Information des Personals über die erforderliche Evakuierung:
    • optisches Evakuierungssignal (z.B. Warnleuchte im Schwesternstützpunkt)
    • Fluchtwegleitsystem (die Fluchtwegbeschilderung weist die im Gebäude befindlichen Personen über Gänge, Sicherheitsstiegenhäuser und Notausgänge ins Freie)
    • Akustisches Evakuierungssignal (Achtung: Wird im Liegendkrankenbereich nicht angewendet)
    • Durchsageeinrichtungen von einem zentralen Ort (z.B. Portierloge) in Schwesternstützpunkte, Ambulanzkoordinationsstellen, OP-Bereiche usw.
    • Schwesternrufanlagen

Allgemeiner Leitfaden für die Erstellung eines Evakuierungskonzeptes für die Evakuierung eines Krankenhauses / Pflegeheimes

Bei jedem Brandereignis muss im Krankenhaus/Pflegeheim grundsätzlich das „mehrstufige Rettungs- und Evakuierungskonzept" wie zuvor angeführt verfolgt werden.

In jedem bestehenden Krankenhaus/Pflegeheim sind daher Evaluierungen vorzunehmen, ob die Voraussetzungen zur Durchführung des mehrstufigen Flucht- und Rettungswegkonzeptes gegeben sind oder ob ggfs. zusätzliche bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen gesetzt werden müssen.

Anhand des Evakuierungskonzeptes können derartige Abweichungen zum Vorschein gebracht werden.

Das vorrangige Ziel ist der Verbleib der Patienten in ihren Zimmern. Mit zunehmender Brand- und Rauchausbreitung und somit steigender Gefährdung der Patienten sind umfangreichere Rettungs- und Evakuierungsmaßnahmen (höhere Stufe) erforderlich. Diese werden durch

  • Unterteilung der Patienten-Aufenthaltsbereiche in kleine Abschnitte (Räumungsabschnitt),
  • Begrenzung der Anzahl der Patienten je Räumungsabschnitt und
  • eine möglichst frühe Branderkennung erleichtert.

Was ist ein Räumungsabschnitt?

Organisatorischer Teilbereich eines Brandabschnittes, der eine zusammenhängende Raumgruppe darstellt, deren Bewohner im Gefahrenfalle gemeinsam und unverzüglich in Sicherheit gebracht werden müssen, um vor Brandimmission geschützt zu sein. Diese Anforderung setzt Umschließung durch brand- und/oder rauchabschnittsbildende sowie kaltrauchdichte Bauteile voraus. Dieser umfasst die Größe von mindestens einem Rauchabschnitt (z.B. einzelnes Patientenzimmer, mehrere Patientenzimmer mit Gang).

Inhalte des Evakuierungskonzeptes:

Das Evakuierungskonzept muss auf die grundsätzliche Einrichtung eines vierstufigen Rettungskonzeptes, welches vom Aufenthalt der Patienten über die horizontale Evakuierung in einen benachbarten Räumungsabschnitt über die vertikale Evakuierung in ein anderes Geschoß bis hin zur vollständigen Evakuierung der Patienten ins Freie reichen. Besonders zu beachten ist dabei, dass jede Erhöhung der Evakuierungsstufe in einem starken Anstieg der notwendigen Evakuierungshelferzahl resultiert. Weiters ist zu beachten, dass die Patienten medizinisch versorgt werden müssen.

Großer Wert liegt auf der genauen Beschreibung der einzelnen Abläufe im Evakuierungskonzept, insbesondere,

  • welche Patienten,
  • durch welches Personal,
  • in welchen Räumungsabschnitt bzw. in welches Geschoß evakuiert werden,
  • welche Hilfsmittel zur Evakuierung vorhanden sind und wo bereitgehalten werden sowie
  • welche Unterstützung durch die Feuerwehr erwartet wird.


Die Planung des Objektes hängt wesentlich vom Umfang der Einschränkung der Nutzer (Intensivstation, gehfähig, usw.) sowie der zur Verfügung stehenden Organisationen für einen Ereignisfall ab.
Als eigenständige Organisationen sind sowohl die betriebsinterne Organisation als auch die zur Verfügung stehenden Feuerwehren zu betrachten. Eventuelle weitere Organisationen (Nachbarbetriebe, Kräfte der Rettung, Rotes Kreuz, Bewachungsdienst, etc.) sind getrennt zu bewerten.

Welche technischen Voraussetzungen hat mein Krankenhaus/Pflegeheim, um die Stufe 1 bis 4 zu bewerkstelligen?

Dass eine Brandmeldeanlage im Vollschutz vorhanden sein muss, ist in Krankenhäusern wie auch in Pflegeheimen der Stand der Technik. Die weitere brandschutztechnisch relevante Infrastruktur ist im Konzept zu beschreiben:

Löschanlagen, nasse Löschwasserleitung mit Wandhydranten, Feststellanlagen, Lüftungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtung, usw.

Es muss intern ein technisches System der Alarmierung von Hilfspersonal (eigene Kräfte) für die Evakuierung aufgebaut werden (z.B. Pager, autom. Sprachanruf). Dieses System ist im Evakuierungskonzept zu berücksichtigen.

Vorgehensweise bei der Erstellung des Evakuierungskonzeptes

  1. Auswahl des Evakuierungshilfsmittels
    Es werden mittlerweile unterschiedliche Evakuierungshilfsmittel angeboten. Die Auswahl des richtigen Evakuierungshilfsmittels ist der erste Schritt und wird in den unterschiedlichen Bereichen des Krankenhauses/Pflegeheimes auch unterschiedlich zu handhaben sein. Als Evakuierungshilfsmittel steht u.a. zur Auswahl:
         -Krankenbett
         -Evakuierungstuch
         -Evakuierungsstuhl
         -Evakuierungstasche (Kleinkinder)
         -Krankentragen
         -Rettungstücher
    Damit verbunden sind die erforderlichen Brandfluchthauben und Druckluftfruchtgeräte (Intensiv-/OP-Bereich).
    Die Auswahl des Evakuierungsmittels hängt unmittelbar mit den baulichen Ausführungen (z.B. Gangbreiten, Stiegenlaufbreiten) zusammen. Wesentlich ist die Frage der Verwendbarkeit der Aufzugsanlagen für die Stufe 3 der Evakuierung

  2. Praktische Ermittlung der Evakuierungszeit
    Nach Auswahl des Evakuierungshilfsmittels ist die Evakuierungszeit, die ein Mitarbeiter des Krankenhauspersonals/Pflegeheimpersonals mit dem jeweiligen Evakuierungsmittel leisten kann, festzustellen. Das kann durch Zeitnehmung bei einer praktischen Evakuierungsübung erfolgen.

  3. Mitarbeiteranzahl für die Evakuierung
    Die Anzahl der Mitarbeiter, die zum ungünstigsten Zeitpunkt (schwache Belegung in den Nachtzeiten) sofort zur Verfügung stehen und jene, welche von anderen Stationen helfend dazukommen können, sind zu evaluieren.

  4. Klärung mit der Feuerwehr
    Mit der örtlichen Feuerwehr ist zu klären, welche Evakuierungsleistung von der Feuerwehr erbracht werden kann, wobei die Feuerwehrkräfte nur teilweise zur Verfügung stehen, da neben der Evakuierung auch eine Einsatzleitung und Brandbekämpfung stattfindet.

  5. Bauliche Gegebenheiten und Festlegungen
    Aufnahme der aktuellen Brand-, Rauch- und Räumungsabschnitte mit jeweiliger Feuerwiderstandsdauer.
    Anmerkung: In weiterer Folge kann es das Ergebnis der Planung sein, weitere Räumungsabschnitte und Aufenthaltsbereich zu errichten.
    Die Größe der Räumungsabschnitte ist maßgeblich für die Evakuierungsdauer. Die Stufen 1 und 2 sind anhand von Geschossplänen einzuplanen. Gleichzeitig ist die Stufe 3 (Verlegung in ein anderes Geschoß) und 4 (Verlegung ins Freie) zu berücksichtigen. Das kann mit geeigneten Evakuierungsmitteln über das Stiegenhaus erfolgen oder über geeignete Aufzugsanlagen. In diesem Zusammenhang kann der Feuerwehraufzug oder aber auch der Weiterbetrieb eines Aufzugs in einem anderen Hauptbrandabschnitt berücksichtigt werden. Die für die Evakuierung erforderlichen Gangbreiten müssen planlich dargestellt sein. Für jeden Räumungsabschnitt und für jede Evakuierungsstufe ist eine maßstabsgetreue planliche Darstellung sinnvoll, anhand derer die Wege nachvollziehbar sind und jene Bereiche flächenmäßig dargestellt werden, wohin die Patienten gebracht werden. Es ist wieder das jeweilig gewählte Evakuierungsmittel zu berücksichtigen.

  6. Berechnung der Räumungsabschnitte - Zeit, Flächenbedarf
    Anhand der Patientenanzahl, der Weglängen in andere Abschnitte und der Größe der Räumungsabschnitte kann nun für jeden Räumungsabschnitt und für jede Evakuierungsstufe eine grundlegende Berechnung der Zeitdauer auf Basis der zur Verfügung stehenden Ressourcen und der Machbarkeit angestellt werden. Die Zeitdauer für die Evakuierung eines Räumungsabschnittes darf nach der Brandentdeckung nur wenige Minuten betragen.
    Das Evakuierungskonzept muss nachweisen können, dass die Aufnahmekapazitäten der evakuierten Personen des jeweiligen Räumungsabschnittes im angrenzenden Bereich vorhanden sind.

Beispiel

Zur Veranschaulichung der Vorgehensweise der örtlichen Verlegung der Patienten für die Evakuierungsstufe 1 und 2 wurde folgendes Beispiel eines Grundrisses ausgewählt:

Beispiel

Angenommene bauliche Bedingungen:

  • Einzelne Zimmer sind keine Rauchabschnitte
  • Der Räumungsabschnitt erstreckt sich über alle Zimmer bis zum angrenzenden Rauch- oder Brandabschnitt

Annahme - Brand in Räumungsabschnitt 1 - insgesamt 7 Betten:

Evakuierungsstufe 1

    • Verlegung dieser 7 Personen in den nächsten Räumungsabschnitt 2 - 7 Betten
    • Evakuierungshilfsmittel gewählt Bettentransport
    • Unterbringung der Betten in Räumungsabschnitt 2 in den Zimmern oder im Aufenthaltsbereich (Nachweis durch planliche Darstellung)

Evakuierungsstufe 2

    • Verlegung des gesamten Räumungsabschnitts 1 und 2 in einen anderen Brandabschnitt - hier Räumungsabschnitt 3 - 14 Betten
    • Evakuierungshilfsmittel gewählt Bettentransport
    • Unterbringung der Betten in Räumungsabschnitt 3 in den Zimmern oder im Aufenthaltsbereich (Nachweis durch planliche Darstellung)

Diese Vorgehensweise ist für alle Räumungsabschnitte auszuführen. Im Anschluss ist auch die Stufe 3 und 4 entsprechend zu dokumentieren. Bei gewähltem Evakuierungshilfsmittel Bettentransport ist jedenfalls der Nachweis über die Benutzbarkeit der Aufzugsanlage im Brandfall wie auch der dafür erforderlichen Zeitdauer zu führen.

Welche organisatorischen Voraussetzungen hat mein Krankenhaus/Pflegeheim, um die Stufe 1 bis 4 zu bewerkstelligen?

Folgende Fragen müssen im Evakuierungskonzept behandelt werden:

  • Wo sind meine Sammelplätze und sind diese flächenmäßig ausreichend und richtig situiert, sodass die Feuerwehr ihren Löschangriff ungehindert durchführen kann?

  • Wie kann ich meine Patienten identifizieren? (Tragekarten, Anhängekarten mit Patienteninformationen, Armband, Notfallkarten, usw.)

  • Wo können wieviele Patienten, die von medizinischen Geräten abhängig sind, weiterversorgt werden?

  • Wo können wieviele Patienten bei jeder Evakuierungsstufe untergebracht und weiterversorgt werden (Ausweichkrankenhäuser, Unterkünfte, Evakuierungszelt, Stadtplanausschnitte mit Evakuierungsunterkünften)? Die Evakuierung ins Freie ist bei schlechtem Wetter und kalter Jahreszeit extrem problematisch! Die Stufe 4 kann z.B. auch die Errichtung eines Krankentransport- Shuttles erforderlich machen. Die Zwischenversorgung der Patienten muss dann an einem anderen Ort erfolgen.

Anmerkung: Zur Sicherstellung der Besetzung der im Alarm- und Einsatzfall erforderlichen Führungsaufgaben sind vom Krankenhaus/Pflegeheim anwesende und dafür geeignete Personen in den Bereichen Technik, Pflege und Arzt zu nominieren, deren primäre Aufgabe der Aufbau einer vorläufigen Krankenhaus-Einsatzleitung und die Beratung der Feuerwehr ist.

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