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Flugdienstfortbildung in luftiger Höhe; Höhenretter der Grazer Berufsfeuerwehr in Bestform!

25.09.2014

Gemäß Dienstvorschrift „Höhenrettung“ der Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr sind alle aktiven Höhenretter der Berufsfeuerwehr Graz auch als Feuerwehrflughelfer auszubilden. Diese spezielle Ausbildung (Zweistufenplan aus Theorie und praktischen Übungen) haben 24 Berufsfeuerwehrmänner in der Vergangenheit erfolgreich absolviert. Die Ausbildung umfasst Themen wie zB den Flugdienst bei den Feuerwehren, das Einweisen des Hubschraubers, die Waldbrandbekämpfung aus der Luft, das Fluggerät Hubschrauber, das Einrichten eines Landeplatzes sowie Flüge an der Seilwinde und am Bergetau eines Hubschraubers.

Übungen und Fortbildungen sind für Feuerwehren von großer Bedeutung, geht es doch auch darum sich für mögliche Katastrophen- und Schadensszenarien bestmöglich vorzubereiten und um die Optimierung von Kommunikationsabläufen.

Die am 24. September 2014  durchgeführte Flugdienstfortbildung unter der Leitung von Oberbrandrat Ing. Dieter Pilat, verantwortlicher Offizier der Berufsfeuerwehr Graz für die Höhenrettung, war wieder einmal ein Beleg dafür, wie professionell die Höhenretter der Berufsfeuerwehr agieren. Die Übung fand im Bereich des Kraftwerks Gössendorf statt. Das Kraftwerk Gössendorf ist ein Laufkraftwerk an der Mur und in der Gemeinde Gössendorf in der Steiermark gelegen. Teilnehmer an dieser sehr komplex angelegten Übung waren neben der Berufsfeuerwehr Graz die Freiwilligen Feuerwehren Thondorf und Feldkirchen, Einsatzhubschrauber des Österreichischen Bundesheeres und der Flugpolizei sowie der Kraftwerksbetreiber Energie Steiermark.

Eine Paragleiterrettung von einem Baum, die Rettung eines verunfallten Bauarbeiters von (aus) der Kraftwerksmauer sowie die Rettung von Personen aus Feuerwehrbooten stellten die anspruchsvollen Übungsszenarien dar, welche durch die Zusammenarbeit mit dem Wasserdienst der Berufsfeuerwehr Graz und des Bereichsfeuerwehrverbandes Graz Umgebung sowie durch die Unterstützung von Fluggeräten von Polizei und Bundesheer allesamt erfolgreich bewältigt wurden.

Paragleiterrettung

Ein Paragleiter wurde von einer starken Windböe erfasst, sein Schirm verfing sich in einem Baum in ca. 10 Meter Höhe. Da die Einsatzstelle mit Fahrzeugen nicht erreichbar war, wurde ein Höhenrettertrupp mit einer Alouette III des Österreichischen Bundesheeres mit der Seilwinde abgesetzt. Mit Hilfe einer Baumsteigestange (Spezialgerät zum Besteigen von astlosen Bäumen, entwickelt von der bayrischen Bergwacht) wurde ein Höhenretter aufgezogen und die Rettung der verunglückten Person durchgeführt.

Rettung eines verunfallten Bauarbeiters

Ein Bauarbeiter war im Bereich der Kraftwerksmauer verunglückt. Höhenretter wurden mit einer EC 135 der Flugpolizei am Bergetau zum Unglücksort geflogen. Die Retter wurden zur verletzten Person abgeseilt und nach entsprechender Erstversorgung erfolgte die sichere Rettung.

Rettung von Personen aus Feuerwehrbooten

Zwei Wanderer wurden vom Wasserdienst mit Feuerwehrbooten aus einer bedrängten Lage gerettet. Aus topographischen Gründen war ein Anlegen der Boote am Ufer nicht möglich, daher wurden die Wanderer über den Luftweg auf sicheren Boden gebracht.

 

Oberbrandrat Ing. Dieter Pilat: „An einen Höhenretter werden sehr hohe Anforderungen gestellt. Die – auch im normalen Feuerwehrdienst benötigte – gute körperliche Konstitution gehört ebenso dazu wie die erforderliche Schwindelfreiheit. Die Tätigkeit in der Höhenrettungsgruppe erfordert auch ein hohes Maß an Teamfähigkeit. Die komplexen Einsätze können nur im Team bewältigt werden. Die Übungen im Bereich des Kraftwerks Gössendorf haben gezeigt, dass wir über eine ausgezeichnete Einheit verfügen. Ich bin mit den gezeigten Leistungen sehr zufrieden!“

Höhenrettung der BF-Graz:

Die Berufsfeuerwehr Graz war im Jahr 2000 die erste Feuerwehr in Österreich, die eine Höhenrettung als eigene Einheit innerhalb einer Feuerwehr aufgestellt hat. Die Höhenrettung – „die Cobra der Feuerwehr“ – kommt dann zum Einsatz, wenn bei Rettungsaktionen kein Hubrettungsgerät mehr einsetzbar ist (zB Befreiung von Personen und Tieren aus Zwangslagen in Höhen und Tiefen, Entfernung gefährdender Baumteile, Bergung von Gütern). Höhenretter müssen sich jederzeit gegen Absturz sichern können oder auch, frei im Seil hängend, lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten können.