6 Berufsfeuerwehrmänner haben heute, Montag, 27. Mai 2019, auf der Wache Süd den Höhenretter-Kurs erfolgreich abgeschlossen
Die Berufsfeuerwehr Graz war im Jahr 1999 die erste Feuerwehr in Österreich, die eine Höhenrettung als eigene Einheit innerhalb einer Feuerwehr aufgestellt hat.
Höhenretter
Ein Höhenretter ist Mitglied einer Spezialeinheit, dem es aufgrund Ausrüstung, Fertigkeiten und Ausbildung möglich ist, an jenen Einsatzstellen Hilfe zu leisten, an denen herkömmliches Gerät (z.B. Drehleiter) durch die begrenzte Rettungshöhe oder schwer zugänglichen Örtlichkeiten nicht eingesetzt werden kann. Höhenretter müssen sich jederzeit gegen Absturz sichern können oder auch, frei im Seil hängend, lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten können.
Ausbildung zum Höhenretter
Als Grundlage gilt die Richtlinie des ÖBFV BF 04 (Absturzsicherung - Rettung aus Höhen und Tiefen). Dieses Regelwerk legt die Minimalanforderungen bzgl. der Inhalte und des Umfangs für die Ausbildung „Absturzsicherung - Rettung aus Höhen und Tiefen" bei Berufsfeuerwehren fest. Schon in der Grundausbildung der Berufsfeuerwehrangehörigen sind 24 Unterrichtseinheiten dem Thema „Ausbildung für einfaches Retten und Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen" gewidmet. Hier wird jeder Anwärter in den Themen Theoretische Grundlagen, Unfallverhütung, Gerätekunde, Knotenkunde, Anschlagpunkte, Sichern in absturzgefährdeten Bereichen, Retten und Eigenrettung geschult. Der zweite große Teil dieser Richtlinie BF 04 legt mindestens 80 Unterrichtseinheiten im Bereich „Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen" fest. Der positive Abschluss dieses Ausbildungslevels berechtigt zur Funktionsausübung des Höhenretters bei einer Berufsfeuerwehr. Eine Sonderheit der Grazer Höhenrettung ist eine Erweiterung der Ausbildung in den Bereichen „Erstversorgung von Patienten in Extremlagen" und „Feuerwehrflugdienst". Das bedeutet, dass jeder Grazer Höhenretter eine 16stündige „Sanitäterausbildung - spezialisiert u.a. in den Bereichen „lebensrettende Sofortmaßnahmen", „Defibrillation", „Retten aus der Gefahrenzone", „MPG-gültige Einschulung auf Ausstattungselemente der HÖRG", „Traumaversorgung" - absolvieren muss. Hinsichtlich des Feuerwehrflugdienstes wird jeder Höhenretter der Berufsfeuerwehr Graz als „Feuerwehrflugeinweiser" und auch als „Feuerwehrflughelfer" ausgebildet. Genauso wichtig wie die Ausbildung, ist eine hochwertige und kontinuierliche Fortbildung. Jeder Grazer Höhenretter muss neben den allgemeinen Übungen (Knoten-, Gelände-, Gerätekunde, Einsatztaktik) jährlich zumindest neun persönliche Pflichtübungen (PPÜ) erfolgreich ablegen.
Oberbrandrat Ing. Dieter Pilat, verantwortlicher Offizier der Berufsfeuerwehr für die Höhenrettung: „Unsere Höhenretter müssen sich jederzeit gegen Absturz sichern können oder auch, frei im Seil hängend, lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten können. Die gezeigten Leistungen der Kameraden im Zuge der Spezialausbildung waren sehr beeindruckend. Ich freue mich über die neue Verstärkung im Team der Höhenretter!"