
Manfred Roth, Geschäftsbereichsleiter Vorbeugender Brandschutz und Feuerpolizei der Abteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr: „Wir wollen in der Thematik nicht nur prüfen und vorschreiben, sondern auch mit unserer Expertise bestmöglich beraten und unterstützen."
Der Gruppenleiter des Vorbeugenden Brandschutzes Herr DI (FH) Bernhard Haister des o.a. Geschäftsbereiches hat mit seinem VB-Team zu diesem Thema ein Merkblatt verfasst, welches die gesetzlichen und teilweise physikalischen Grundlagen in Kombination mit den Risken und Vorschreibungen im Behördenverfahren aufzeigt. Dieses Merkblatt kann auch als Hilfestellung für Lokalbetreiber dienen.
Das Merkblatt widmet sich der Thematik „Brandschutz in der Gastronomie" und behandelt insbesondere auch Vorgaben für das Brandverhalten und die Dekorationen, welche in den einschlägigen Regelwerken behandelt werden. Im Weiteren werden auch die Feuerwiderstände der Bauteile, Fluchtweglängen, die Entrauchung der Betriebsanlage, udgl. behandelt. Auch die Anzahl der Fluchtwege in einem für ein Restaurant oder Bar üblichen Personenausmaß wird beleuchtet."
Für Beratungen und Fragen zum Brandschutz in der Gastronomie:
Tel. Nr.: 0316/872-5713
Hier der Link zum Merkblatt:
https://www.katastrophenschutz.graz.at/cms/dokumente/10327965_9265044/23918656/Merkblatt%20Brandschutz%20in%20der%20Gastronomie.pdf
Foto v.l.n.r.:
Ing. Herwig Eibel, Ing. Gernot Zierler, Abteilungsleiter Branddirektor Ing. Gernot Ranftl, Gruppenleiter DI (FH) Bernhard Haister, Michael Maicovski und Geschäftsbereichsleiter Manfred Roth.
